Rechtsprechung
RG, 02.03.1918 - V 880/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Sind bei einer gegen eine Personenmehrheit gerichteten beleidigenden Kundgebung alle diejenigen zu dieser Gesamtheit gehörigen einzelnen Personen als beleidigt anzusehen, die die Äußerung derartig kennzeichnet, daß auf sie der Verdacht unehrenhaften Handelns fällt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 52, 159
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.02.1964 - 1 StR 572/63
Behauptung der Zugehörigkeit eines bayerischen Ministers zu den Kunden eines …
Wie der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 23, 246; 52, 159; RG LZ 1915, 60) entschieden hat (BGHSt 14, 48), kann eine Sammel(Kollektiv)-Beleidigung auch in der Form begangen werden, daß der Täter die beleidigte Personengesamtheit nicht im ganzen anspricht, sondern seine ehrverletzende Äußerung nur auf eine einzige Person bezieht, die er jedoch ausschließlich dadurch in ihrer Individualität kennzeichnet, daß er ihre Zugehörigkeit zu der in Betracht kommenden Personengruppe mitteilt.Es trifft auch, da die in Betracht kommenden Straftatbestände kein absichtliches Handeln voraussetzen, dann zu, wenn der Täter zwar ohne eine solche Zielsetzung handelt, aber doch erkennt, daß seine Äußerung den Verdacht unehrenhaften Verhaltens auf alle zu der Gruppe gehörenden Personen wirft, und sich ihrer gleichwohl nicht enthält (so im Ergebnis RGSt 52, 159, BGHSt 14, 48).
- BGH, 08.12.1959 - 2 StR 486/59
FDP-Fraktion / FDP - Fraktion
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